Standardlizenz
Eine Person oder Institution darf die
Fotografie unter Nennung der Urheberin [Foto: © Sibylle Zerr] bis zu
einer Auflage von 500.000 Kopien in allen Medien nutzen. Bedingung: Die
Fotografie selbst darf nicht den Hauptwert des Mediums oder Produktes
darstellen. Die Veröffentlichung auf Webseiten und in Social Media ist
ohne Begrenzung der Aufrufe erlaubt. Die Übertragung der Lizenz an einen
Auftraggeber oder eine andere Person ist möglich. Nicht Gegenstand des
Lizenzvertrages ist die Weitergabe der Lizenz an mehrere Auftraggeber
oder Personen. Jede weitere Person, die das Foto nutzen möchte, sollte
die Lizenz eigenständig erwerben.